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ATEMSCHUTZMASKEN

Normen für Feinstaubmasken

Normen nach EN 149:2001 Filtrierende Halbmasken

P1
für ungiftigen und mindergiftigen Feinstaub bis zum 4-fachen des Grenzwertes.
Nicht gegen Partikel krebserzeugender und radioaktiver Stoffe, Mikro-Organismen (Viren, Bakterien und Pilze und deren Sporen) und Enzyme.

P2
Einsatz beim Arbeiten mit gesundheitsschädlichen Stoffen bis zum 10-fachen des Grenzwertes.
Nicht gegen Partikel radioaktiver Stoffe, Viren, Enzyme

P3
je giftiger ein Stoff, desto niedriger ist sein Grenzwert. Um ein Überschreiten zu vermeiden, sind Filter dieser Schutzstufe einzusetzen, bis zum 30-fachen des Grenzwertes.


Arbeitsplatzgrenzwert

Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) ist die zeitlich gewichtete durchschnittliche Konzentration eines Stoffes in der Luft am Arbeitsplatz, bei der eine akute oder chronische Schädigung der Gesundheit der Beschäftigten nicht zu erwarten ist. Bei der Festlegung wird von einer in der Regel achtstündigen Exposition an fünf Tagen in der Woche während der Lebensarbeitszeit ausgegangen.

Der Arbeitsplatzgrenzwert wird in mg/m3; und ml/m3; (ppm) angegeben.

In Deutschland wurde der AGW am 1. Januar 2005 mit der Neufassung der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) eingeführt. Er ersetzt die Maximale Arbeitsplatzkonzentration (MAK) und die Technische Richtkonzentration (TRK). Bis der AGW in die Technischen Regeln eingearbeitet ist, können die bisherigen MAK-Werte und TRK-Werte für die Beurteilung der Gefährdung am Arbeitsplatz weiterhin herangezogen werden.

In Deutschland legt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Grenzwerte fest. Das Ministerium wird dabei vom Ausschuss für Gefahrstoffe beraten. Sie werden in der Technischen Regel für Gefahrstoffe 900 (TRGS 900) veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt über das Bundesarbeitsblatt (BArbBl).

Häufig finden sich in der Atemluft am Arbeitsplatz mehrere schädliche Stoffe. Die Einhaltung des AGW schützt die Beschäftigten jedoch nur bei einem Gefahrstoff in der Luft. Bei Stoffgemischen ist zur Bewertung der Gesundheitsgefahr die TRGS 403 anzuwenden.

Weitere Grenzwerte sind:
* EG-Arbeitsplatzgrenzwert (binding limit value - BLV). Der BLV ist als Mindeststandard von allen Mitgliedsstaaten der EG zu übernehmen (z. B.: Benzol mit 3,25 mg/m⊃3;).
* Empfehlungswerte der Unfallversicherungsträger (EW-UVT). Auch bei Einhaltung des EW-UVT ist eine gesundheitliche Gefährdung durch den Gefahrstoff nicht ausgeschlossen (z. B.: Blei mit 0,1 mg/m3; und Holzstaub mit 2 mg/m3;).

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsplatzgrenzwert


Auswahltabelle Atemschutz

Hier finden Sie die Tabelle Auswahltabelle für wirkungsvollen Atemschutz [107 KB] .
Die Auswahl des richtigen Atemschutzes ist abhängig von den Schadstoffen und deren Konzentrationen (AGW-Werte). Es obliegt dem Anwender, vor Einsatz eines Atemschutzgerätes genau zu prüfen, ob die eingesetzten Atemschutzmasken den Anforderungen bezüglich Gefahrstoff und Konzentration entsprechen. Bitte beachten Sie die Hinweise in den Gebrauchsanleitungen der jeweiligen Atemschutzmaske.


 
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