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SICHERHEITSSCHUHE |
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Die E-Normen EN 344, 345, 346 und 347 regeln die Grundanforderungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen für den gewerblichen Gebrauch.
EN 344: Anforderung und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz-, und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch
EN 345: Sicherheitsschuhe mit 200 Joule Energieaufnahmevermögen der Stahlkappe
EN 346: Schutzschuhe mit 100 Joule Energieaufnahmevermögen der Stahlkappe
EN 347: Berufsschuhe ohne Zehenschutzkappe
Wichtige Kategorien von Sicherheitsschuhen nach EN 345 sind:
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Mit Stahl- oder Kunststoffkappe. Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
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Mit Stahl- oder Kunststoffkappe und durchtrittsicherer Zwischensohle, jedoch nicht wasserdicht
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Wie S1, jedoch geeignet für Bereiche, bei denen Einwirkungen von Nässe zu erwarten sind
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Wie S2, zusätzlich durchtrittsichere Zwischensohle und stärker profilierte Laufsohle
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Stahl- oder Kunststoffkappe, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
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Wie S4, zusätzlich mit durchtrittsicherer Zwischensohle und stärker profilierter Laufsohle
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