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SICHERHEITSSCHUHE
 

Die E-Normen EN 344, 345, 346 und 347 regeln die Grundanforderungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen für den gewerblichen Gebrauch.

EN 344: Anforderung und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz-, und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch

EN 345: Sicherheitsschuhe mit 200 Joule Energieaufnahmevermögen der Stahlkappe

EN 346: Schutzschuhe mit 100 Joule Energieaufnahmevermögen der Stahlkappe

EN 347: Berufsschuhe ohne Zehenschutzkappe



Wichtige Kategorien von Sicherheitsschuhen nach EN 345 sind:


 
S1  Mit Stahl- oder Kunststoffkappe. Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich  
S1P  Mit Stahl- oder Kunststoffkappe und durchtrittsicherer Zwischensohle, jedoch nicht wasserdicht  
S2  Wie S1, jedoch geeignet für Bereiche, bei denen Einwirkungen von Nässe zu erwarten sind  
S3  Wie S2, zusätzlich durchtrittsichere Zwischensohle und stärker profilierte Laufsohle  
S4  Stahl- oder Kunststoffkappe, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich  
S5  Wie S4, zusätzlich mit durchtrittsicherer Zwischensohle und stärker profilierter Laufsohle  



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