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Sicherheitsschuhe

Die E-Normen EN 344, 345, 346 und 347 regeln die Grundanforderungen an Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhen für den gewerblichen Gebrauch.

EN 344: Anforderung und Prüfverfahren für Sicherheits-, Schutz-, und Berufsschuhe für den gewerblichen Gebrauch

EN 345: Sicherheitsschuhe mit 200 Joule Energieaufnahmevermögen der Stahlkappe

EN 346: Schutzschuhe mit 100 Joule Energieaufnahmevermögen der Stahlkappe

EN 347: Berufsschuhe ohne Zehenschutzkappe



Wichtige Kategorien von Sicherheitsschuhen nach EN 345 sind:

S1 Mit Stahl- oder Kunststoffkappe. Geschlossener Fersenbereich, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S1P Mit Stahl- oder Kunststoffkappe und durchtrittsicherer Zwischensohle, jedoch nicht wasserdicht
S2 Wie S1, jedoch geeignet für Bereiche, bei denen Einwirkungen von Nässe zu erwarten sind
S3 Wie S2, zusätzlich durchtrittsichere Zwischensohle und stärker profilierte Laufsohle
S4 Stahl- oder Kunststoffkappe, Antistatik, Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich
S5 Wie S4, zusätzlich mit durchtrittsicherer Zwischensohle und stärker profilierter Laufsohle