Einmalhandschuhe im Haushalt

In vielen Bereichen werden mit steigender Tendenz Einmalhandschuhe eingesetzt. Im privaten Konsumentenbereich werden manchmal (z. B. bei einfachen Reinigungsarbeiten) Einmalhandschuhe eingesetzt, welche oftmals bereits in Supermärkten oder in Drogerien erhältlich sind (meist in Kategorie 1-Ausführung, geeignet für minimale Risiken).

Einmalhandschuhe im Haushaltsgebrauch

Einweghandschuhe in Haushalt können optimal für folgende Einsatzzwecke eingesetzt werden:

    • Beim Schneiden von unterschiedlichen Lebensmitteln, wie z.B. Zwiebeln, Knoblauch und Chilischoten.
    • Wenn Sie beim Kochen in Kontakt kommen können mit Innereien, Blut, Essig oder Auftauflüssigkeiten
    • Bei Lebensmittelallergien und Hauterkrankungen (wie beispielsweise Neurodermitis).
    • Beim Geschirrspülen oder Lebensmittel waschen (z.B. Schwarzwurzeln)
    • Bei Verletzungen an den Händen (z. B. Schnittwunden)

Lebensmittel und Einmalhandschuhe

Bei Einsatz in Lebensmittelkontakt ist wichtig zu wissen, dass Einweghandschuhe dafür auch geeignet sind. Hierfür werden alle einzusetzenden Einmal-Handschuhtypen nach den einschlägigen Richtlinien und Verordnungen auf ihre Eignung im Lebensmittelbereich geprüft und eine Unbedenklichkeitserklärung wird ausgestellt. Die Boxen werden nach Erhalt des Zertifikats mit folgendem Piktogramm gekennzeichnet.

Unbedenklichkeitsprüfung von Einmalhandschuhen

Ein Beispiel für eine solche Unbedenklichkeitsprüfung findet sich hier.  In diesem Falle betrifft es einen Einmalhandschuh aus Nitril, jedoch sind auch Einmalhandschuhe aus Latex und Vinyl durchaus üblich. Bei Handschuhen aus Vinyl kann Eignung bei der Verarbeitung fetthaltiger Lebensmittel eingeschränkt sein.

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