Homeoffice, Telearbeit & mobile Arbeit – Arbeiten von zu Hause und unterwegs

Dez 27, 2022 | Die Schutzprofis, News, Tipps

Die digitale Transformation geht stetig voran und damit auch die Veränderung der Arbeitswelt. Die letzten zwei Jahre haben viele Mitarbeitende dazu gebracht ihre Arbeit ins Homeoffice zu verlegen oder andere Arbeitsplätze für sich zu erfinden. Doch was hat das für Folgen für den Arbeitsschutz und die vertraglichen Regelungen?

In diesem Beitrag möchten die Schutzprofis darüber informieren, welche Unterschiede es zwischen Homeoffice, Telearbeit und der mobilen Arbeit gibt. Für alle Arbeitsformen bedarf es nicht nur klarer Regeln, sondern auch einer offenen Arbeitskultur im Unternehmen. Was genau das bedeutet erklären wir hier.

Homeoffice ist nicht gleich Homeoffice

Wer von zu Hause arbeitet, spricht schnell vom Homeoffice. Doch gibt es klare Differenzierung zwischen verschiedenen Arbeitsmethoden. So unterscheidet man die Telearbeit und das Homeoffice, mit eigenen Arbeitsschutz-Vorschriften.

Definition Telearbeit

In der Novelle 2016 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde die Begriffe Homeoffice und Telearbeit erstmals definiert. Telearbeitsplätze sind demnach „vom Arbeitgeber fest eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten.“ Dieser Arbeitsplatz gilt erst als Telearbeitsplatz, sofern die Telearbeit zwischen den Beschäftigten und Arbeitgebenden schriftlich und vertraglich festgehalten wurde. Darunter fallen sowohl die wöchentliche Arbeitszeit, sowie die benötigte Einrichtung, die durch den Arbeitgeber ausgestattet wird. So ist der Arbeitgebende dazu verpflichtet, die notwendigen Arbeits- und Kommunikationsmittel, sowie das Mobiliar zur Verfügung zu stellen.

Bespiel Telearbeit: Unsere Sekretärin wollte nach der Geburt Ihres zweiten Kindes, ihre Kinder zu Hause betreuen und bat darum, drei Tag die Woche von Daheim aus zu arbeiten. Vertraglich wurde vereinbart, dass der Bildschirmplatz nun auch zu Hause eingerichtet wird und sie ihre Tätigkeiten von dort ausübt.

Definition Homeoffice

Während der Corona-Pandemie wurden viele Mitarbeitende ins Homeoffice geschickt. Dies ist nicht gleich Telearbeit, denn das Homeoffice ist nur eine vorübergehende Arbeit von zu Hause aus, die nur gelegentlich und unregelmäßig ausgeübt wird. So ist das Homeoffice nicht für die Dauer gedacht und beide Arbeitsvertragsparteien halten die Vereinbarungen über die versübergehende Veränderung des Arbeitsortes vertraglich fest. Auch hier erhält der Arbeitnehmer / die Arbeitnehmerin jegliche Arbeits- bzw. Kommunikationsmittel bereitgestellt, jedoch nicht das Mobiliar.

Beispiel Homeoffice: Während der Corona-Pandemie wurde die gesamte Buchhaltung ins Homeoffice geschickt, damit diese von dort aus ihrer Tätigkeit nachkommen konnte und so vor einer Infektion im Unternehmen vorgebeugt wurde.

Definition mobiles Arbeiten

Wer häufiger mal von unterwegs arbeitet, also nicht am klassischen Arbeitsplatz, der arbeitet mobil. So ist das mobile Arbeiten eine Form des Arbeitens, die nicht durch die Arbeitsstättenverordnung geregelt wird. Wer z.B. viel für sein Unternehmen unterwegs ist, kann sich beim mobilen Arbeiten in sogenannte Co-Work-Spaces einmieten, oder auch aus einem Hotel raus arbeiten. Hierfür braucht es tragbare beziehungsweise stationäre Arbeitsgeräte, welches vom Arbeitgebenden gestellt werden muss.

Beispiel mobiles Arbeiten: Ein Aussendienstmitarbeitende hat seinen Laptop immer mit dabei und kann sowohl von zu Hause als auch von Unterwegs seine Mails, Termine und jeglichen Schriftverkehr koordinieren.

Was bei diesen neuen Formen der Arbeitswelt beachtet werden soll, und welche Arbeitsschutzvorkehrungen getroffen werden müssen, beleuchten wir in einem nachfolgenden Beitrag. Auch hier sind sowohl Arbeitnehmende als auch Arbeitgebende gefragt, um die Arbeitsschutzmaßnahmen einhalten zu können.

Interessant dazu ist auch der >> Bericht des TÜV Nord << zu diesem Thema.

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